Flugordnung

Flugordnung des Modellflugclub 90 e. V. Ludwigsfelde Anpassung 2021

Allgemeine Auflage

Das Modellfluggelände steht allen Mitgliedern des Modellflugclub 90 e. V. zur Nutzung zur Verfügung.

Jeder Modellflieger des Vereins und seine Gastflieger haben sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie Personen und der Modellflugbetrieb nicht gefährdet oder gestört werden. Sie müssen über eine Halter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle verfügen.

Der Anflug von Personen und Tieren, sowie das Überfliegen von Personengruppen und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt. Der Modellflieger hat auf Sauberkeit zu achten und muss Umweltschäden vermeiden.

Vor Aufnahme des Flugbetriebs ist eine Flugverkehrsfreigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS BER-Tower) telefonisch einzuholen.

Erst bei erfolgter Freigabe durch den BER-Tower ist ein Flugbetrieb erlaubt! Die maximale Flughöhe beträgt nach Freigabe 450 Meter (1500 Fuß).

Gemäß der EU-Drohnen-Regulierung sind alle Flugmodellen (UAS) ab 250gr mit der vom Luftfahrtbundesamt (LBA) vergebene e-ID zu kennzeichnen.

Während des Flugbetriebes darf das Fluggelände von Unbefugten nicht betreten werden. Zuschauer haben sich im Sicherheitsraum hinter dem Sicherheitszaun aufzuhalten. Bei einer größeren Anzahl von Zuschauern, insbesondere bei Modellflugveranstaltungen, sind nötigenfalls Ordner einzusetzen.

Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer vom Steuerer direkt beobachtet werden. Sie haben bemannten Luftfahrtzeugen auszuweichen.

Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen, bis die Störquelle ermittelt und ausgeschaltet wurde. Sollten dauerhafte oder wiederholte Funkstörungen auftreten, sind die Bundesnetzagentur und die Luftfahrtbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen.

Beim Aufstieg von mehr als 2 Modellen muss ein verantwortlicher Flugleiter (Beobachter) anwesend sein. Beim Flugbetrieb bis zu maximal 2 Piloten, können die Flugleiterfunktionen von ihnen selbst wahrgenommen werden.

Es ist ein Modellflugbuch zu führen, in dem die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters, die Vor- und Nachnamen der Steuerer, der Beginn und das Ende von deren Teilnahme am Flugbetrieb und die Antriebsart ihrer Modelle aufgeführt werden. Die Angaben sind vom Flugleiter durch Unterschrift zu bestätigen.

Außerdem ist der Anruf, Freigabe und Abmeldung beim DFS BER-Tower im Flugbuch zu vermerken.

Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilgenommen hat. Es befindet sich ein „Erster Hilfekasten“ im Aufenthaltsraum.


Flugsektor

Gemäß beigefügter Geländeskizze hat der Flugsektor folgende Ausdehnung:

Richtung NNO / SSW 500 m und in östlicher Richtung 280 m.
Dabei ist ein Sicherheitsabstand von 50 m vor der Hochspannungsleitung in östlicher Richtung einzuhalten.

In westlicher Richtung besteht wegen des Sicherheitsbereiches durch den Aufenthalts-raum für Zuschauer, der Abstellfläche für Kraftfahrzeuge und der Stallung Flugverbot. Das Abfluggewicht ist auf 25 kg begrenzt.


Lärmschutz

Modelle mit Verbrennungsmotor müssen eine wirksame Schalldämpfung im Rahmen der geltenden Vorschriften aufweisen. Alle Flugmodelle, die mit Verbrennungsmotor oder Turbine betrieben werden, müssen in Besitz eines Lärmpasses sein. Ein gleichzeitiger Betrieb mehrerer Flugmodelle

ist nur erlaubt, wenn die verursachte Geräuschimmission den gesetzlich vorgegebenen Immissionswert am betroffenen Wohngebiet nicht überschreitet.

Der Flugbetrieb mit Flugmodellen mit Verbrennungsmotor oder Turbine darf nur an folgenden Zeiten durchgeführt werden:

Täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, für andere Modelle längstens bis Sonnenuntergang.

Für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Turbine darf von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und an stillen Feiertagen kein Flugbetrieb (auch kein Motoreinlaufen) durchgeführt werden.

Der Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb bedarf der Bewilligung des Vorstandes.

Sonstiges

Das Flugmodell und die beim Betrieb eingesetzten Hilfsgeräte (z. B. Startwinden) dürfen nur in Übereinstimmung mit den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen des Herstellers und innerhalb der festgelegten Betriebsgrenzen betrieben werden.

Beim Flugbetrieb ist ein Windrichtungsanzeiger aufzustellen.

Diese Flugordnung dient den Interessen des Vereins und seinen Mitgliedern und wurde auf Grund der Auflagen der Genehmigungsbehörde erstellt und ist unbedingt einzuhalten. Verstöße und besondere Vorkommnisse müssen unverzüglich dem Vorstand mitgeteilt werden.

Der Vorstand November 2021