Flugordnung

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Flugordnung des Modellflugclub 90 e. V. Ludwigsfelde

Allgemeine Auflagen

Das Modellfluggelände steht allen Mitgliedern des Modellflugclub 90 e. V. zur Nutzung zur Verfügung.

Jeder Modellflieger des Vereins und seine Gastflieger haben sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie Personen und der Modellflugbetrieb nicht gefährdet oder gestört werden. Sie müssen über eine Halter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle sowie einen Schulungs-/Kenntnisnachweis gemäß § 21f Luftverkehrs-Ordnung verfügen.

Der Anflug von Personen und Tieren, sowie das Überfliegen von Personengruppen und Fahrzeugabstellplätzen ist untersagt.

Vor Aufnahme des Flugbetriebs ist telefonisch eine Flugverkehrsfreigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS BER-Tower) einzuholen.

Erst bei erfolgter Freigabe durch den BER-Tower ist der Flugbetrieb erlaubt!

Bei Anruf der Flugsicherung während des Flugbetriebs ist den Anweisungen selbiger Folge zu leisten.

Besondere Vorkommnisse, insbesondere außer Kontrolle geratene Modellflugzeuge, sind unverzüglich (telefonisch) dem BER-Tower zu melden.

Gemäß der EU-Drohnen-Regulierung sind alle Flugmodelle (UAS) ab 250gr mit der vom Luftfahrtbundesamt (LBA) vergebenen e-ID zu kennzeichnen.

Während des Flugbetriebes darf das Fluggelände von Unbefugten nicht betreten werden. Zuschauer haben sich im Sicherheitsraum hinter dem Sicherheitszaun aufzuhalten. Bei einer größeren Anzahl von Zuschauern, insbesondere bei Modellflugveranstaltungen, sind nötigenfalls Ordner einzusetzen.

Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer vom Steuerer direkt beobachtet werden. Bei sich verchlechternder Sicht ist die Entfernung / Höhe anzupassen oder der Betrieb einzustellen. Ebenfalls ist sicher zu stellen, dass das Flugmodell nicht in Wolken fliegt. Bemannten Luftfahrzeugen ist auszuweichen.

Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen, bis die Störquelle ermittelt und ausgeschaltet wurde. Sollten dauerhafte oder wiederholte Funkstörungen auftreten, ist der Vorstand zu informieren.

Bei gleichzeitigem Aufstieg von mehr als 2 Modellen muss ein verantwortlicher Flugleiter (Beobachter) anwesend sein. Der Flugleiter nimmt insbesondere die Beobachtung des Luftraums und des Fluggeländes wahr. Bei Gefahren gibt er Hinweise / Warnungen und kann nötigenfalls Flugverbote aussprechen oder den Flugbetrieb einstellen. Beim Flugbetrieb bis zu maximal 2 Piloten, können die Flugleiterfunktionen von ihnen selbst wahrgenommen werden.

Es ist ein Modellflugbuch zu führen, in dem die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters, Name und Unterschrift der Steuerer, der Beginn und das Ende von deren Teilnahme am Flugbetrieb und die Antriebsart ihrer Modelle aufgeführt werden.

Besondere Vorkommnisse und Verstöße gegen die Flugordnung sind im Flugbuch zu dokumentieren und unverzüglich dem Vorstand zu melden.

Außerdem ist der Anruf, Freigabe und Abmeldung beim DFS BER-Tower im Flugbuch zu vermerken.

Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilgenommen hat. Es befindet sich ein Erste-Hilfe -Kasten im Aufenthaltsraum.

Das Abfluggewicht der Flugmodelle ist auf 25kg begrenzt.

Flugsektor / Höhe

Gemäß beigefügter Geländeskizze hat der Flugsektor folgende Ausdehnung:

Richtung NNO / SSW 500 m und in östlicher Richtung 280 m.


In östlicher Richtung ist ein Sicherheitsabstand von 50m zur Hochspannungsleitung einzuhalten.

In westlicher Richtung besteht wegen des Sicherheitsbereiches durch den Aufenthalts-raum für Zuschauer, der Abstellfläche für Kraftfahrzeuge und der Stallung Flugverbot.

Die maximale Flughöhe beträgt 450 Meter (1500 Fuß).

Lärmschutz

Modelle mit Verbrennungsmotor müssen eine wirksame Schalldämpfung im Rahmen der geltenden Vorschriften aufweisen. Zu allen Flugmodellen, die mit Verbrennungsmotor oder Turbine betrieben werden, muss der Besitzer einen Lärmpass haben. Ein gleichzeitiger Betrieb mehrerer Flugmodelle mit Verbrennungsmotor ist nur erlaubt, wenn die Immissionsrichtwerte für allg. Wohngebiete gem. Abstandstabelle E1 in 1000m Entfernung eingehalten werden.

Der Flugbetrieb mit Flugmodellen mit Verbrennungsmotor oder Turbine darf nur von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt werden.

An stillen Feiertagen darf mit solchen Modellen kein Flugbetrieb (auch kein Motoreinlaufen) durchgeführt werden.

Der Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb bedarf zusätzlich der Einzelfall-Bewilligung des Vorstandes.

Sonstiges

Flugmodelle und beim Betrieb eingesetzte Hilfsgeräte (z. B. Startwinden) dürfen nur in Übereinstimmung mit den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen des Herstellers und innerhalb der festgelegten Betriebsgrenzen betrieben werden.

Der Flugbetrieb ist nur bei Vorhandensein eines Windrichtungsanzeigers erlaubt.

Der Modellflieger hat auf Sauberkeit zu achten und muss Umweltschäden vermeiden.

Diese Flugordnung dient den Interessen des Vereins und seinen Mitgliedern und wurde im Einklang mit den Auflagen der Genehmigungsbehörde erstellt und ist unbedingt einzuhalten. Verstöße und besondere Vorkommnisse müssen dem Vorstand unverzüglich mitgeteilt werden.

Mit dieser Flugordnung treten alle älteren Versionen außer Kraft.

Der Vorstand August 2026

Anlage: Geländeskizze

1Abstandstabelle E gem. Anhang 1 der Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von Flugmodellen gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)


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